Seit 2017 ist es z.B. für Wohnbaugesellschaften möglich, die Stellplatzverpflichtung je Wohneinheit um 0,1 zu senken, wenn zwei der drei Punkte erfüllt sind:
Schaffung Carsharing (max. 300m Radius)
Fahrradabstellanlage (auch Anhänger, Lastenräder), die um über 50% die Anforderung der LBO überschreitet